Bebauungsplan Nr. 28
„Gewerbegebiet Augustdorfer Straße - Süd / Teilplan
West“
Bebauungsplan rechtskräftig! Im Gewerbegebiet „Augustdorfer Straße - Süd / Teilplan West“ im Ortsteil Stukenbrock werden ab sofort Gewerbeflächen veräußert. Eine verkehrsgünstige Anbindung ist gegeben. Variable Grundstückszuschnitte sind möglich.
Es handelt sich um die Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes an der Augustdorfer Straße.
- Gesamtfläche: ca. 16 ha, Grundstückszuschnitte nach Bedarf
- Eigentum: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und private Eigentümer
- städtische Flächen sofort verfügbar
- Preis der städtischen Flächen auf Anfrage
- Besonderheiten:
verkehrsgünstige Lage zur A 2 (ca. 10 km) und zur A 33 (ca. 5 km),
zum Flughafen Paderborn/Lippstadt ca. 20 km - Der Bebauungsplan ist am 6. April 2006 rechtskräftig in Kraft getreten.
Lage des Gewerbegebietes „Augustdorfer Straße - Süd / Teilplan West“ im Stadtgebiet
Das
Gewerbegebiet wird durch
den schwarzen Kreis markiert.
Ein Blick von oben
In
der Bildmitte verläuft die Augustdorfer Straße.
Nördlich ist das Gewerbegebiet an der „Fosse Bredde“ zu erkennen.
Südlich befindet sich das mittlerweile voll erschlossene Gewerbegebiet „Augustdorfer Straße - Süd / Teilplan West“.
Der Bebauungsplan

Downloads
- Zeichnerische Darstellungen des Bebauungsplanes (775 kb)
- Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes (799 kb)
- Bebauungsplan in einem Dokument (1,53 mb)
Die Lage Schloß Holte-Stukenbrocks innerhalb von Ostwestfalen-Lippe


